§ 01 Allgemeine Verbindlichkeiten
Alle an die Firma Creative & Style erteilten Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt.
§ 02 Unwirksamkeit anderer AGB
Allgemeine Geschäftsbestimmungen, Lieferbedingungen oder Einkaufsbedingungen werden keinesfalls Vertragsbestandteil. Es bedarf keines weiteren Widerspruchs gleich welcher Art gegen solche fremden AGB.
§ 03 Haftungsausschluss für Auskünfte
Es wird keine Haftung für erteilte Auskünfte von der Firma Creative & Style übernommen. Diese erfolgen nach bestem Wissen, sind allerdings grundsätzlich unverbindlich, soweit sie nicht durch die Firma Creative & Style schriftlich bestätigt werden.
§ 04 Angebotsarten
Angebote im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen der Produkte und Dienstleistungen, welche die Firma Creative & Style für Dritte in deren Auftrag herstellt bzw. ausführt und die in Form individueller schriftlicher Preis- und Leistungsbeschreibung an einen bestimmten Empfänger auf dessen Anfrage übermittelt werden.
Die genannten Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Versicherung und Versandkosten nicht ein.
§ 05 Ausschluss der Zusicherung von Eigenschaften
Alle in Angeboten niedergelegten Angaben, insbesondere Zeichnungen, Größen, Gewichte und sonstige Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen. Solche Angaben stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden von der Firma Creative & Style schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
§ 06 Angebotsfrist
Ist das Angebot von der Firma Creative & Style mit einer Frist versehen müssen Druckauftrag und die weiteren erforderlichen Druckunterlagen, insbesondere die Druckdaten, spätestens am letzten Tag der im Angebot genannten Frist bei der Firma Creative & Style eingegangen sein.
§ 07 Vorbehalt von Änderungen
Angebote sind frei bleibend. Leistungsbeschreibungen und Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden und binden die Firma Creative & Style nicht.
§ 08 Offenkundiger Irrtum
Offenkundiger Irrtum bindet die Firma Creative & Style in keinem Falle.
§ 09 Bindung an den Auftrag
Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers für den Abschluss eines Vertrages im Sinne von § 145 BGB. Sie können vom Auftraggeber schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail, mündlich oder fernmündlich ebenso wie durch Übermittlung der Auftragsdaten via Internet erteilt werden.
§ 10 Auftragserteilung durch Übersendung der Druckunterlagen
Die Übersendung von Druckunterlagen in jeglicher Form - insbesondere durch elektronische Übermittlung oder auf Datenträgern - gilt als Auftragserteilung, wenn für die Firma Creative & Style der Wille des Auftraggebers erkennbar ist, dass nach diesen Daten Drucksachen in einer bestimmten Quantität und Qualität hergestellt werden sollen. Hat der Auftraggeber keine weiteren Angaben gemacht, so gilt in diesem Falle der bei der Firma Creative & Style übliche Preis sowie der nächste in der Produktionsplanung realisierbare Fertigstellungstermin als Auftragsbestandteil vereinbart.
§ 11 Auftragsannahme
Zwischen Firma Creative & Style und Auftraggeber kommt ein Vertrag zustande, wenn der Auftrag bei der Firma Creative & Style eingegangen ist und angenommen wurde. Für die Annahme genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung in Schriftform ebenso wie der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten.
§ 12 Annahme des Auftrags ohne Annahmeerklärung
Mit der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber im Sinne von § 151 BGB auf eine Erklärung von Seiten der Firma Creative & Style über die Annahme seines Auftrages. Für den Fall der Unwirksamkeit dieses Verzichts gilt der Vertrag mit Zugang der Firma Firma Creative & Style Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail beim Auftraggeber als geschlossen.
§ 13 Auftragsbestätigung als neues Angebot
Weicht die Auftragsbestätigung der Firma Creative & Style vom Auftrag in wesentlicher Hinsicht ab, so gilt diese als neues Angebot. In diesem Falle gilt die Genehmigung dieser Auftragsbestätigung durch gleich lautende Erklärung des Auftraggebers als Annahme des neuen Angebots der Firma Creative & Style.
§ 14 Vertragsschluss durch Annahme von Lieferung oder Leistung
Der Vertrag zwischen der Firma Creative & Style und dem Auftraggeber gilt spätestens mit Annahme der von der Firma Creative & Style gelieferten Ware oder der von der Firma Creative & Style erbrachten Dienstleistung durch den Auftraggeber oder den von ihm benannten Dritten als zustande gekommen.
§ 15 Rücktritt vom Vertrag durch die Firma Creative & Style
Die Firma Creative & Style ist nicht verpflichtet Druckaufträge auszuführen, mit denen gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder die Rechte eines Dritten verletzt werden. Sollten der Firma Creative & Style nach Vertragsschluss solche Umstände bekannt werden, hat sie ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Der Vergütungsanspruch der Firma Creative & Style bleibt in diesem Fall bestehen, ein Schadensersatzanspruch seitens des Auftraggebers besteht in solchen Fällen jedoch nicht.
§ 16 Gesamtschuldnerische Haftung der Auftraggeber
Der oder die Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für alle Rechtsfolgen aus dem Auftrag, insbesondere für die Zahlung der von der Firma Creative & Style fakturierten Rechnungsbeträge und der sonstigen Kosten.
§ 17 Besteller und Empfänger als Auftraggeber
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Erfolgt die Lieferung an Dritte zu deren Gunsten oder ist der Empfänger der Lieferung durch die Inbesitznahme und weitere Verwendung der Lieferung in anderer Weise bereichert, so gelten Besteller und Empfänger der Lieferung gemeinschaftlich als Auftraggeber. Sie haften gesamtschuldnerisch für sämtliche Ansprüche der Firma Creative & Style aus deren Vertragsverhältnis. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Lieferungsempfängers hierfür vorliegt.
§ 18 Besteller und Rechnungsempfänger als Auftraggeber
Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter - egal ob im eigenen oder fremden Namen - gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Sie haften gesamtschuldnerisch für sämtliche Ansprüche der Firma Creative & Style aus deren Vertragsverhältnis. Die Änderung einer bereits fakturierten Rechnung auf einen anderen Rechnungsempfänger auf Wunsch des Auftraggebers bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers im vorstehenden Sinne. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Auftraggeber gleichzeitig, dass das Einverständnis des neuen Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
§ 19 Ausdruck der Druckdaten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma Creative & Style die bei Auftragserteilung übermittelten Druckdaten stets in Papierform vorzulegen, soweit dies bei Auftragserteilung unterblieben ist. Das Risiko der Rechtzeitigkeit des Zugangs sowie der Qualität der Papierversion der Druckdaten liegt ausschließlich bei dem Auftraggeber.
§ 20 Unverbindlichkeit der Prüfausdrucke
Vom Auftraggeber selbst erstellte Prüfausdrucke oder andere von ihm zur Verfügung gestellte Muster dienen lediglich der Prüfung der Druckdaten, haben jedoch für den Druck durch die Firma Creative & Style keinerlei Verbindlichkeit. Prüfausdrucke werden nur als verbindlich anerkannt, wenn sie von der Firma Creative & Style erstellt bzw. angedruckt wurden. Der Auftraggeber kann von der Firma Creative & Style gegen besondere Vergütung die Erstellung eines Andrucks verlangen. Eine Farbverbindlichkeit von Mustern - auch den bei der Firma Creative & Style erzeugten Andrucken - ist technisch bedingt ausgeschlossen.
§ 21 Andruck als Druckmuster
Der Auftraggeber kann von der Firma Creative & Style gegen besondere Vergütung die Herstellung seiner Drucke nach einem von der Firma Creative & Style erstellten Andruck verlangen. Lässt sich durch den Andruck kein entsprechendes Druckergebnis erzielen, so wird der Auftraggeber durch der Firma Creative & Style unverzüglich hiervon unterrichtet.
§ 22 Imprimatur
Die Druckfreigabe (Imprimatur) gilt grundsätzlich schon mit der Übersendung der Druckdaten als erteilt. Ist die Firma Creative & Style mit der Herstellung eines Andrucks beauftragt, so gilt die Imprimatur als erteilt, wenn der Auftraggeber ihr nach Kenntnisnahme des Andrucks nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
§ 23 Vergütung bei Änderung des Auftrags
Nach Auftragsannahme durch die Firma Creative & Style veranlasste Änderungen werden von der Firma Creative & Style einschließlich des etwaigen dadurch verursachten Maschinenstillstands berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden, ebenso wie jedwede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten, insbesondere des Rechnungsempfängers, der Lieferanschrift, der Versandart oder des Zahlungsweges. Zusätzlich zur regelmäßigen Vergütung wird in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 5,00 Euro je Änderung berechnet.
§ 24 Vergütung von Vorarbeiten
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Proofs, Änderung angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für elektronische Datenübermittlungen.
§ 25 Vergütung von Vorarbeiten ohne Auftrag
Die Firma Creative & Style ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, notwendige Vorarbeiten - insbesondere Arbeiten an den Druckdaten - ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbständig auszuführen, wenn dies in dessen wirtschaftlichem Interesse liegt oder der Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages dient. Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn v. H. der vereinbarten Nettovergütung für den Auftrag übersteigen, holt die Firma Creative & Style für den Teil der Mehrkosten, der zehn v. H. des Nettoauftragswertes, mindestens aber 20 Euro, übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers ein.
§ 26 Vergütung bei Vertragsrücktritt
Kommt es zum Vertragsrücktritt durch die Firma Creative & Style aus wichtigem Grunde oder genehmigt die Firma Creative & Style den Vertragsrücktritt des Auftraggebers auf dessen Wunsch, so steht der Firma Creative & Style Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. Wenigstens sind die von der Firma Creative & Style ab Auftragsannahme bereits erbrachten Leistungen zu vergüten. Gleiches gilt für die nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Lieferung der Druckdaten durch den Auftraggeber. Zusätzlich zur regelmäßigen Vergütung wird in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 15 Euro berechnet.
§ 27 Versandkosten
Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten sind der Firma Creative & Style zu ersetzen bzw. ihr zu vergüten.
§ 28 Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie, sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
§ 29 Haftung des Auftraggebers für die Druckdaten
Die Firma Creative & Style führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der Grundlage der vom Auftraggeber gelieferten Druckdaten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen.
§ 30 Ausschluss der Prüfungspflicht
Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten - dies gilt auch für Datenträger und übertragene Daten - unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Firma Creative & Style. Dies gilt nicht für offensichtliche Mängel an den Zulieferungen, insbesondere nicht für Druckdaten, die nicht lesbar oder nicht verarbeitungsfähig sind.
§ 31 Datensicherheit
Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen.
§ 32 Datensicherung
Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Firma Firma Creative & Style ist berechtigt, aber nicht verpflichtet Kopien anzufertigen.
§ 33 Vorauszahlung
Bei allen Aufträgen kann vor ihrer Annahme Vorauszahlung oder Sicherstellung durch Bankbürgschaft verlangt werden.
§ 34 Zahlungsanspruch nach Auftragsannahme
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die Firma Creative & Style auch nachträglich Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die weitere Arbeit einstellen. Diese Rechte stehen der Firma Creative & Style auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung anderer Rechnungen an die Firma Creative & Style in Verzug befindet.
§ 35 Unverbindlichkeit geplanter Fertigstellungstermine
Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Termine für die Auftragsfertigstellung entsprechen dem jeweiligen Planungsstand. Sie sind als voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich.
§ 36 Fixtermine
Fixtermine für die Auftragsfertigstellung im Sinne von § 361 BGB gelten grundsätzlich ab Werk und sind nur gültig, wenn sie von der Firma Creative & Style schriftlich als Fixtermin bezeichnet und als solche bestätigt werden. Die Vereinbarung von Fixterminen kommt nur mit einem angemessenen Aufschlag von mindestens
10 v. H. auf den Angebotspreis wirksam zustande.
§ 37 Ausschluss von Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers oder Dritter wegen der Nichteinhaltung verbindlicher Termine durch die Firma Creative & Style sind ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn der Auftraggeber hat diese schriftlich unter Setzung einer weiteren angemessenen Nachfrist angedroht.
§ 38 Frist zur Leistung oder Nacherfüllung
Bei Nichteinhaltung des voraussichtlichen Fertigstellungstermins ist der Firma Creative & Style eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Diese Frist endet frühestens mit dem dritten Werktag nach Ablauf des ursprünglich geplanten Fertigstellungstermins.
§ 39 Rücktritt vom Vertrag bei Nichteinhaltung der Frist
Nach fruchtlosem Ablauf der zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzten Frist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, jedoch darf die Firma Creative & Style die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen.
§ 40 Rechtsfolgen der Nichteinhaltung von Fixterminen
Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt den Auftraggeber zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Auftrag, jedoch darf die Firma Creative & Style die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen. Für Schäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch die Nichteinhaltung des Fixtermins entstehen, haftet die Firma Creative & Style nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 41 Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von der Firma Creative & Style zu vertreten sind, berechtigen die Firma Creative & Style, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist in diesen Fällen frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich, jedoch nur dann, wenn ihm ein weiteres Abwarten nicht mehr zuzumuten ist. Eine Haftung durch die Firma Creative & Style ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
§ 42 Verzug des Auftraggebers
Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Auftraggeber selbst mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Verspätete Datenanlieferung berechtigt die Firma Creative & Style darüber hinaus zum Vertragsrücktritt unter Schadenersatzpflicht des Auftraggebers.
§ 43 Holschuld des Auftraggebers
Die von der Firma Creative & Style hergestellten Waren und erbrachten Leistungen gelten als Holschuld des Auftraggebers.
§ 44 Gefahrenübergang beim Versand
Soll die Ware ausgeliefert oder vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände in dessen Auftrag zurückgesandt werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
§ 45 Haftungsausschluss für den Frachtführer
Soweit seitens der Firma Creative & Style der Versand der von ihr hergestellten Waren und/oder Dienstleistungen geschuldet ist, beauftragt die Firma Creative & Style dritte Unternehmen (Frachtführer)unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt auf eigene Rechnung mit dem Versand, jedoch im Namen und auf Gefahr des Auftraggebers. Jegliche Haftung der Firma Creative & Style für solche Unternehmen ist ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für die mit dem Auftraggeber vereinbarten Auslieferungstermine, es sei denn die Firma Creative & Style hätte grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
§ 46 Versicherung des Frachtführers
Für den Versand gelten die jeweiligen Speditionsbedingungen des Frachtführers. Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tatsächlichen Wert nur in üblichem Umfang zu dem jeweils geringsten versicherbaren Wert versichert. Zusätzliche Versicherungen und höhere Versicherungssummen werden durch die Firma Creative & Style nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen und gehen zu dessen Lasten.
§ 47 Abtretung der Ansprüche gegen den Frachtführer
Etwaige Regressansprüche gegen das mit Auslieferung bzw. Versand beauftragte Unternehmen, egal aus welchem Grunde, tritt der Auftraggeber hierdurch vorsorglich und treuhänderisch an die Firma Creative & Style ab. Die Firma Creative & Style nimmt die Abtretung hierdurch an und wird diese Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt verfolgen und dem Auftraggeber im Falle der Verwirklichung solcher Ansprüche die jeweils eingebrachten Beträge gutschreiben.
§ 48 Bedeutung der Rechnung
Die Rechnung wird spätestens unter dem Tag der Fertigstellung der von der Firma Creative & Style hergestellten Waren und erbrachten Leistungen ausgestellt.
§ 49 Genehmigung und Änderung der Abrechnung
Die Rechnungslegung erfolgt unter dem Vorbehalt etwaigen Irrtums. Die Firma Creative & Style kann bis spätestens vier Monate nach Fertigstellung der Ware oder Leistung eine neue, berichtigte Rechnung erteilen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung auch vom Auftraggeber als genehmigt, es sei denn sie wird vor Ablauf dieser Frist schriftlich unter Angabe der Beanstandungen bei der Firma Creative & Style gerügt, wobei diese Frist nicht die Pflicht zur Zahlung oder die Pflicht zur Mängelrüge innerhalb der in diesen AGB bestimmten kürzeren Fristen berührt. Für spätere Rechnungsänderungen hat der Auftraggeber der Firma Creative & Style die Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Änderung der Rechnung entstehen.
§ 50 Annahmeverzug
Der Auftraggeber befindet sich spätestens mit Zugang der Rechnung in Annahmeverzug. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Auftraggebers oder des von ihm benannten Empfängers der Lieferung ist die Firma Creative & Style berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers einzulagern. Die Firma Creative & Style kann sich hierzu auch eines Lagerhalters bedienen. Die dadurch anfallenden Lagerkosten sowie die durch Annahmeverweigerung bei Auslieferung ggf. entstehenden zusätzlichen Transportkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind der Firma Creative & Style zu erstatten.
§ 51 Voraussetzung des Eigentumsvorbehalts
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der Firma Creative & Style. Unter Kaufleuten bzw. bei Lieferungen für den Geschäftsbetrieb des Empfängers gilt, dass die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden der Firma Creative & Style Forderungen gegen den Auftraggeber Eigentum der Firma Creative & Style bleibt.
§ 52 Weiterveräußerung trotz Eigentumsvorbehalts
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die Firma Creative & Style ab. Die Firma Creative & Style nimmt die Abtretung hiermit an. Der Auftraggeber ist nur auf Verlangen der Firma Creative & Style verpflichtet, die Abtretung gegenüber seinen Kunden offen zu legen. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen. Übersteigt der Wert der für die Firma Creative & Style bestehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 20 v. H., so ist die Firma Creative & Style auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.
§ 53 Vorbehaltseigentum
Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren ist die Firma Creative & Style als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist die Firma Creative & Style auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
§ 54 Zahlungsverzug
Jede Zahlung hat unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Der Auftraggeber kommt automatisch 14 Tage nach Fertigstellung der Ware oder Leistung durch
die Firma Creative & Style in Zahlungsverzug, nicht jedoch vor Übergabe der Ware sowie Zugang der Rechnung beim Auftraggeber.
§ 55 Verzugsschaden
Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung gegenüber der Firma Creative & Style in Verzug, so beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB. Hat die Firma Creative & Style für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers geleistet, beträgt der Verzugszins acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weist die Firma Creative & Style nach, dass durch den Verzug ein höherer Schaden entstanden ist, so steht der Firma Creative & Style die Geltendmachung des höheren Schadens frei.
§ 56 Schecks und Kreditkarten
Schecks und Kreditkarten werden nur zahlungshalber - nicht erfüllungshalber - angenommen. Die mit der Scheck- bzw. Kreditkartenzahlung für die Firma Creative & Style verbundenen Fremdkosten trägt der Auftraggeber gesamtschuldnerisch mit dem Scheckaussteller oder Kreditkarteninhaber. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schecks oder Kreditkartenlastschriften dem bezogenen Bankinstitut vorgelegt, von diesem aber nicht bezahlt werden. In diesem Falle ist grundsätzlich eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20 Euro fällig, wobei der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten bleibt. Die nachträgliche Sperre eines Schecks oder einer Kreditkarte, gilt, wenn zuvor durch ihre Hingabe die Inbesitznahme der bestellten Waren und Leistungen bewirkt wurde, als schwerwiegender Vertragsverstoß und löst unabhängig von der Geltendmachung des oben genannten Schadens eine Konventionalstrafe in Höhe des Betrages aus, über den der Scheck bzw. die Kreditkartenlastschrift ausgestellt wurde.
§ 57 Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
§ 58 Gewährleistungsausschluss für Druckdaten
Die Firma Creative & Style druckt ausschließlich nach den vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten unabhängig von deren Beschaffenheit und übernimmt daher keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Druckdaten beruhen. Eine Gewährleistung durch die Firma Creative & Style entfällt insbesondere in allen Fällen, in denen die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung von den Grundsätzen abweichen, die von der Firma Creative & Style im Internet unter www.creativeundstyle.com veröffentlicht sind, oder schriftlich bei der Firma Creative & Style angefordert werden können, namentlich für Druckdaten des RGB-Farbraums, Druckdaten, die Farbprofile beinhalten, Druckdaten mit zu geringer Auflösung sowie Druckdaten mit fehlenden, defekten bzw. nicht eingebetteten Schriften.
§ 59 Gewährleistungsausschluss bei fehlendem Prüfausdruck
Hat der Auftraggeber keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen durch die Firma Creative & Style erstellten Andruck abgenommen, so ist die Firma Creative & Style von jeglicher Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Falle grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn sie beziehen sich auf Mängel, für die das Fehlen des Ausdrucks oder Andrucks ohne jede Bedeutung ist.
§ 60 Gewährleistung in besonderen Fällen
Die Firma Creative & Style übernimmt Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit der Druckdaten beruhen, in all den Fällen, in denen diese Druckdaten im Rahmen des Auftrages von die Firma Creative & Style selbst erstellt wurden oder in denen die Firma Creative & Style selbst oder auf Wunsch des Auftraggebers dessen Druckdaten verändert hat oder in denen die mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten offensichtlich ist. Darüber hinaus übernimmt die Firma Creative & Style auch dann die Gewährleistung, wenn die mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten durch Nichtwissen des Auftraggebers entschuldigt ist - nicht jedoch, wenn der Auftraggeber fahrlässig die von der Firma Creative & Style zum Zeitpunkt der Auftragserteilung sowohl im Internet wie auch in schriftlicher Form veröffentlichten Grundsätze für die Beschaffenheit der Druckdaten oder die Art ihrer Erstellung missachtet hat.
§ 61 Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang der Ware
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen.
§ 62 Reklamationsfrist
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Ware schriftlich zulässig. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen geltend zu machen.
§ 63 Geringfügige Abweichung vom Vertrag
Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen vom Vertrag ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden.
§ 64 Sachmängel eines Teils der Lieferung
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Gesamtlieferung mit der mangelhaften Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
§ 65 Reklamation des eingesetzten Materials
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Firma Creative & Style nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Lieferanten. Die Firma Creative & Style kann sich durch Abtretung dieser Ansprüche an den Auftraggeber von dieser Haftung befreien und haftet in diesem Falle wie ein Bürge, falls die Ansprüche gegen den Lieferanten nicht durchsetzbar sind.
§ 66 Nacherfüllung bei Sachmängeln
Bei berechtigten Beanstandungen gewährt die Firma Creative & Style nach Wahl des Auftraggebers unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist die vom Auftraggeber gewählte Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich, so ist er
auf die andere Art der Nacherfüllung beschränkt.
§ 67 Rückgabe reklamierter Waren
Voraussetzung für Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist die Rückgabe der reklamierten Waren an die Firma Creative & Style. Die Kosten der Rücklieferung trägt die Firma Creative & Style bis zur Höhe der dem Auftraggeber berechneten Kosten der Lieferung. Die Nichtrückgabe der reklamierten Ware - egal aus welchem Grunde - zieht den Verlust sämtlicher Rechte des Auftraggebers aus der Reklamation nach sich. Wird nur ein Teil der gelieferten Werke und Waren zurückgegeben, so geht der Auftraggeber seiner Rechte aus der Reklamation nur für den nicht zurückgegebenen Teil verlustig und hat die von der Firma Creative & Style fakturierte Vergütung für diesen Teil ohne Abzug zu zahlen.
§ 68 Frist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung
Für Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht der Firma Creative & Style eine angemessene Frist zur Verfügung. Die Frist endet frühestens mit dem vierten Werktag nach dem Tag des Eingangs der zurückgegebenen reklamierten Ware bei der Firma Creative & Style.
§ 69 Rücktritt vom Vertrag bei Sachmängeln
Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Ausschluss von Schadenersatz und Minderung vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn er dies wenigstens einmal unter Fristsetzung schriftlich angedroht hat.
§ 70 Haftungsbeschränkung auf die Höhe des Auftragswertes
Die Firma Creative & Style haftet, sofern nicht in diesen Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, nur in Fällen zwingender Haftung aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Die Haftung für Schäden aller Art, auch Folgeschäden, die dem Auftraggeber oder einem Dritten durch Mängel des Waren/der Lieferung oder durch von der Firma Creative & Style grob fahrlässig verschuldete Mängel bei der Auftragsdurchführung entstehen, ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
§ 71 Leichte Fahrlässigkeit
Schadenersatzansprüche gleich welcher Art gegenüber der Firma Creative & Style, ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sind, wenn sie lediglich auf nur leichter Fahrlässigkeit und nicht auf der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung beruhen, ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit - gleich aus welchem Rechtsgrund - bleibt davon unberührt. Darüber hinaus sind hiervon Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels nicht erfasst, wenn dieser von der Firma Creative & Style arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Der in Satz 1 aufgeführte Haftungsausschluss erstreckt sich zudem nicht auf Ansprüche aus dem deutschen Produkthaftungsgesetz.
§ 72 Klageausschlussfrist
Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von einem Monat nach schriftlicher Ablehnung durch die Firma Creative & Style Klageweise geltend gemacht werden, eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, dass ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.
§ 73 Copyright
An kreativen Leistungen, die von der Firma Creative & Style erbracht wurden, insbesondere an von der Firma Creative & Style entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts etc., behält die Firma Creative & Style alle Rechte. Der Auftraggeber bezahlt mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
§ 74 Haftung des Auftraggebers für Verletzung der Rechte Dritter
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt die Firma Creative & Style hiermit
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
§ 75 Eingebrachte Sachen
Von Dritten eingebrachte oder übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden im Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso wie zur Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt. Eine Haftung durch die Firma Creative & Style für Beschädigung oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird oder die Firma Creative & Style ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit trifft.
§ 76 Archivierungsauftrag
Vom Auftraggeber eingebrachte oder übersandte Sachen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Fertigstellung (Auftragsabschluss) hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert werden, so hat dies der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch die Firma Creative & Style für Beschädigung oder Verlust ist auch bei Archivierung ausgeschlossen, wenn es nicht ausdrücklich anders vereinbart wird oder die Firma Creative & Style ein Verschulden durch grobe Fahrlässigkeit trifft.
§ 77 Datenwiederherstellung
Die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für das weitere Handling, insbesondere ihre Bearbeitung oder ihren Versand durch die Firma Creative & Style wird berechnet.
§ 78 Speicherung personenbezogener Daten
Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei der Firma Creative & Style in elektronischer Form gespeichert. Die Firma Creative & Style ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.
§ 78 Weitergabe von Daten
Die Firma Creative & Style ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte - insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen - weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen der Firma Creative & Style dient. Eine Weitergabe erfolgt auch im jeweils notwendigen Umfang an Vertragsunternehmen, die mit der Auftragsdurchführung betraut sind, und an Büroorganisationsunternehmen, die für die Firma Creative & Style mit der Aussendung und Entgegennahme von Post, mit Aufgaben der Marktforschung und mit Telekommunikationsdienstleistungen beauftragt sind.
§ 79 Löschung von Daten
Die Firma Creative & Style löscht personenbezogene Daten auf schriftlichen Antrag des Berechtigten. Die Löschung findet unverzüglich nach Eingang des Antrages bei der Firma Creative & Style statt. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung erst nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt.
§ 80 Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Pflichten ist, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, 92224 Amberg.
§ 81 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist 92224 Amberg. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber eine natürliche Person im Inland ist, die für private Zwecke handelt (Verbraucher).
§ 82 Anwendung deutschen Rechts
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 83 Geltung für Verbraucher
Sofern diese AGB Bestimmungen enthalten, die unter Kaufleuten rechtlich wirksam vereinbart werden können, ansonsten aber gesetzlich ausgeschlossen sind, so gelten sie unter Kaufleuten hiermit als ausdrücklich vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen, wobei eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber gesetzlich zulässig ist.
§ 84 Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit dieser AGB gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt.
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